Geerbte Immobilie

Ihr Partner in Sachen Erbschaftsfragen zu Immobilien in München 

Wenn es um Immobilienerbschaft geht, empfiehlt sich ein Rechtsanwalt zur Überprüfung des Objektes. Das erledigt gerne Frau Rechtsanwältin Sandra Rademacher für Sie!

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Die Annahme einer Immobilienerbschaft

Nicht selten treten bei Erbfällen mit Immobilien im Nachlass viele Probleme auf. Als Erbe übernehmen Sie gesetzlich die Rechtsposition des Verstorbenen als auch dessen Pflichten. Im positiven Fall erhalten Sie die Vermögenswerte des Verstorbenen, im schlimmsten Fall haften Sie allerdings auch für dessen Schulden. Darum gilt es im Erbfall, durch genaue Prüfung sich möglichst zügig nach Erhalt der Unterlagen durch das Nachlassgericht einen umfassenden Überblick über die Vermögensverhältnisse und insbesondere die Schulden des Erblassers zu verschaffen. Sollten Sie eine Immobilie erben, empfiehlt es sich den Zustand des Hauses, des Grundstücks oder der Wohnung gründlich zu prüfen. Selbst wenn das Erbe bisher schuldenfrei ist, sollten Sie abwägen, ob Sie das Eigentum an der Immobilie behalten wollen. Etwaige Folgekosten wie eine Altlasten-Entsorgung, Renovierung oder gar die Sanierung müssen Sie sich leisten können.

Sie sind Immobilieneigentümer und nun?

Sie haben sich dafür entschieden, die Erbschaft anzunehmen? Glückwunsch! Sie sind nun Immobilieneigentümer! Das bedeutet allerdings auch, dass Sie mit dem Erbschein oder aber dem Nachweis durch die Erbringung eines notariellen Testaments einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs stellen müssen. Erben Sie eine Immobilie nicht alleine, so bilden Sie mit den übrigen Miterben unter Umständen eine (Mit-)Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft muss bei der Verfügung über das Erbe in Einigkeit handeln und die Verwaltung des geteilten Eigentums muss gemeinschaftlich erfolgen. Um eine Zwangsversteigerung zu verhindern, sollten sich alle Miterben über einen möglichen Erhalt oder Verkauf der Immobilie einigen. Haben Sie sich als Erbengemeinschaft schließlich für den Verkauf der Immobilie entschieden, empfiehlt es sich, einen Immobilienexperten mit dem Verkauf zu beauftragen. Zum einen dient er als Vermittler der verschiedenen Interessen unter den Miterben. Zum anderen leben alle Miterben einer Erbengemeinschaft nur in seltenen Fällen vor Ort.

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    Als langjährige Experten für Vermietungs- und Kaufimmobilien freuen wir uns, Ihnen unser exklusives Angebots- und Dienstleistungsportfolio präsentieren zu dürfen. Obwohl die professionelle Vermittlung, der Verkauf und die Vermietung von Immobilien im Umkreis von München bei uns im Vordergrund stehen, kümmern wir uns ebenfalls um die Bewertung Ihrer Immobilien.

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Sie sind sich nicht sicher, was Sie mit Ihrer Immobilienerbschaft anstellen sollen oder möchten diese vom Profi verkaufen lassen? Unsere Immobilienmakler sind für Sie da!

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